Gelenkserkrankungen


Eine gesunde Hüfte ist die Voraussetzung für die Bestehung der Zuchtzulassung, diese Untersuchung ist eine Vorschrift. Andere Gelenkerkrankungen stellen für den Saarlooswolfhund kaum ein Problem dar.

Hüftgelenksdysplasie (HD)

Auf dem oben abgebildeten Bild können Sie den Norberg Winkelsehen: Gesunde Hüfte HD-A mit 105° bis hin zu schwer betroffener Hüfte HD-E >80°

 

So wie die Augenuntersuchung schreibt der VDH die Untersuchung der Hüfte in § 2.5. "Untersuchung auf Hüftgelenks-Dysplasie (HD)" Zuchtzulassungsordnung wie folgt vor:

 

"Die Röntgenaufnahme darf frühestens ab dem 15. Lebensmonat erstellt werden. Hierfür ist das vom VDH erstellte Formular zu benutzen. Die Auswertung erfolgt durch die zentrale Auswertungsstelle des VDH.

Hunde mit dem Auswertungsergebnis "HD-A" oder "HD-B" können zur Zucht zugelassen werden.

Hunde mit dem HD-Status "C" unterliegen einer Paarungseinschränkung und dürfen nur mit Partnern verpaart werden, die mit HD-A ausgewertet sind. In Ausnahmefällen ist auf Antrag auch die Anpaarung mit Partnern möglich, welche mit HD-B ausgewertet sind.

Die Zucht mit Hunden, die mit "HD-D" und "HD-E" ausgewertet wurden, ist verboten."